Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Kurse und Lehrgänge des Jagd- und Naturschulzentrums Wiesensteig. Es folgen die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Nutzungsbedingungen für das Online-Lernprogramm.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Jagd- und Naturschulzentrum Wiesensteig (im Folgenden „Jagdschule“) und den Teilnehmern (nachfolgend „Teilnehmer“) geschlossen werden.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung zu Kursen erfolgt durch Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars oder in digitaler Form

(2) Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer verbindlich ein Angebot zur Teilnahme ab.

(3) Der Vertrag kommt erst durch die Annahmebestätigung der Jagdschule zustande.

(4) Die Jagdschule behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(5) Die Annahme oder Ablehnung der Anmeldung erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anmeldung.

§ 3 Leistungen und Kursinhalte

(1) Die genauen Inhalte, Termine und Orte der Kurse werden in den jeweiligen Kursbeschreibungen festgelegt und sind auf der Website der Jagdschule oder in den Kursunterlagen einsehbar.

Die Sachkosten enthalten folgende Leistungen:

  • Schießstandgebühren, Waffenleihgebühren für alle benötigten Waffen, sämtliche Schießkosten (Patronen, Wurftauben),
  • Haftpflicht- und Unfallversicherung während der Dauer der Ausbildung und Prüfung
  • umfangreiches Lehrmaterial (Lehrmittel, Lehrrevier, Präparatebereich mit über 400 Präparaten),
  • Fragenkatalog, Jagdschul-Garantie, unser Online-Lernprogramm (Hierfür gelten gesonderte AGBs und Nutzungsbedingungen),
  • Ausbildung nach neuer EU-Richtlinie „Kundiger Jäger“ und Fallensachkunde,
  • Abwicklung sämtlicher Formalitäten sowie aktive Nachbetreuung auch nach Jahren.

(2) Änderungen im Ablauf sind vorbehalten, soweit sie dem Teilnehmer zumutbar sind und keine wesentliche Beeinträchtigung darstellen.

§ 4 Prüfungsvoraussetzungen

(1) Die Teilnahme an der Jägerprüfung setzt voraus, dass der Teilnehmer alle erforderlichen Ausbildungsinhalte erfolgreich absolviert hat und von der Jagdschule als prüfungsreif angesehen wird. Die Entscheidung über die Prüfungsreife liegt im Ermessen der Jagdschule und wird im Vorfeld durch entsprechende Testprüfungen auch für den Teilnehmer nachvollziehbar, durchgeführt.

(2) Der Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 15 Jahre und 6 Monate alt sein. Ein Altersnachweis ist auf Verlangen vorzulegen.

(3) Sollte der Teilnehmer die Prüfung beim ersten Versuch nicht bestehen, kann er diese nach den gesetzlichen Vorgaben wiederholen. Die Bedingungen für Wiederholungen richten sich nach den jeweils geltenden Prüfungsordnungen und gesetzlichen Bestimmungen.

§ 5 Gebühren, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit

(1) Mit der verbindlichen Anmeldung werden 50 % der Kursgebühr zur Zahlung fällig. Die entsprechende Rechnung wird nach Annahme der Anmeldung durch die Jagdschule ausgestellt.

(2) Die verbleibenden 50 % der Kursgebühr sind spätestens bis zum ersten Kurstag, vor Beginn des Lehrgangs, unbar oder bar zum Kursbeginn zu entrichten.

(3) Erfolgt die Zahlung der ersten Teilzahlung nicht fristgerecht, ist die Jagdschule berechtigt, den Teilnehmer vom Kurs auszuschließen.

(4) Bei Zahlungsverzug ist die Jagdschule berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten geltend zu machen.

(5) Im Falle einer fruchtlosen Mahnung ist die Jagdschule berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 6 Rücktritt, Stornierung und Umbuchung

(1) Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer verbindlich zur Teilnahme am Kurs, ein Rücktritt nach erfolgter Anmeldung grundsätzlich ausgeschlossen ist. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit hier eine Reiserücktritts-versicherung in Form einer Jagdkursrücktritt- und Jagdkursabbruchversicherung abzuschließen.

(2) Bei plötzlicher Erkrankung des Teilnehmers werden die Lehrgangsgebühren gutgeschrieben und stehen nach der Genesung wieder für die Teilnahme an dem nächstmöglichen Kurs innerhalb eines Jahres zur Verfügung. Vom Lehrgangsteilnehmer ist eine ärztliche Bescheinigung/Attest vorzulegen. Im Krankheitsfall wird keine Bearbeitungsgebühr und Stornogebühr erhoben

(2a) Sofern der Teilnehmer krankheitsbedingt nicht an einem von ihm gebuchten Kurs teilnehmen kann ist er zum unverzüglichen Melden seiner Abmeldung an die Jagdschule verpflichtet. Verschweigt der Teilnehmer seine gesundheitlich bedingte Abmeldung vom Kurs und zögert schuldhaft fallen Stornogebühren an. Erscheint der Teilnehmer ohne Abmeldung nicht zum Kurs ist der Kurspreis in vollem Umfang zu entrichten.

(3) Ein Teilnehmer kann ohne Angabe von Gründen bis spätestens 7 Kalendertage vor Kursbeginn eine geeignete Ersatzperson benennen, die in den bestehenden Vertrag an seiner Stelle eintritt. Die Zustimmung der Jagdschule ist hierfür erforderlich; ein Anspruch auf Annahme besteht nicht. Im Falle einer Annahme fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 € an.

(4) In eigenem Ermessen kann die Jagdschule in eigener Kulanz eine einmalige Umbuchung auf einen späteren Kurstermin innerhalb eines Jahres ermöglichen. Ein Rechtsanspruch auf Umbuchung besteht nicht. Für die Umbuchung können zusätzliche Gebühren anfallen.

(5) Bei grundlosem Nichterscheinen oder bei vorzeitigem Abbruch des Kurses – unabhängig der Grundlage – bleibt die volle Kursgebühr fällig. Eine Rückerstattung, auch von nicht in Anspruch genommenen Teilleistungen, erfolgt nicht.

§ 7 Höhere Gewalt / Absage durch die Jagdschule

(1) Sollte die Durchführung des Kurses infolge höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände unmöglich werden, sind beide Vertragsparteien von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen befreit.

(2) Der Teilnehmer kann in diesem Fall kein Schadensersatz- oder Rücktrittsrecht geltend machen, es sei denn, der Umstand wurde durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Jagdschule verursacht.

(3) Bereits gezahlte Gebühren werden vollständig zurückerstattet. Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.

(4) Die Jagdschule verpflichtet sich, den Teilnehmer unverzüglich über die Verhinderung der Durchführung zu informieren und nach Möglichkeit Ersatztermine anzubieten.

§ 8 Haftungsausschluss und Haftung

(1) Die Jagdschule haftet unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet die Jagdschule nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Teilnahme an praktischen Übungen erfolgt auf eigene Gefahr. Anweisungen des Personals sind zwingend zu befolgen.

(4) Die Jagdschule haftet nicht für durch andere Teilnehmer verursachte Schäden.

(5) Für persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch die Jagdschule vor.

§ 9 Versicherung

Für die Dauer des Lehrgangs und die daran folgende Jägerprüfung, besteht ein Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz über die Jagdschule. Die genauen Bedingungen, Deckungsumfänge und Ausschlüsse können vor Kursbeginn auf Anfrage eingesehen oder als Kopie zur Verfügung gestellt werden.

§ 10 Verhaltensregeln und Hausordnung

(1) Die Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung aller Sicherheits- und Verhaltensregeln sowie den Anweisungen des Lehrpersonals. Geeignete Kleidung und vorgeschriebene Schutzausrüstung sind mitzubringen und zu tragen.

(2) Unpünktlichkeit, wiederholtes Fehlverhalten oder grobe Verstöße gegen die Ordnung können zum Ausschluss führen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

§ 11 Alkohol- und Drogenverbot

(1) Alkohol- und Drogenkonsum sind während des Kurses streng verboten.

(2) Bei Verstößen erfolgt ein sofortiger Ausschluss vom Kurs, ohne Rückerstattung der Kursgebühren.

(3) Der Teilnehmer haftet für Schäden, die durch Verstöße entstehen. Strafrechtliche Konsequenzen bleiben vorbehalten.

§ 12 Mitgebrachte Waffen

(1) Die Jagdschule übernimmt keinerlei Verantwortung (Transport, Führen, Verwahren) von mitgebrachten Waffen. Für die Ausbildung und Prüfung werden Waffen von der Jagdschule bereitgestellt.

§ 13 Verhalten im Schießtraining

(1) Sicherheitsregeln und Anweisungen sind strikt einzuhalten und Verstöße können zum Kursausschluss führen. Der Teilnehmer haftet für daraus resultierende Schäden. Sollte der Teilnehmer gegen die Sicherheitsvorschriften am Schießstand verstoßen kann er von der weiteren Übung an diesem Tag ohne Ersatzansprüche ausgeschlossen werden.

§ 14 Foto- und Videoaufnahmen

(1) Bild- und Tonaufnahmen durch Teilnehmer sind ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet. Die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten sind zu wahren.

§ 15 Online-Kurse / Weitergabe von Daten

(1) Teilnehmer sind für technische Voraussetzungen selbst verantwortlich und bei nicht von der Jagdschule verschuldeten technischen Problemen besteht kein Anspruch auf Erstattung.

(3) Zugangsdaten und Lernmaterialien dürfen nicht weitergegeben werden. Verstöße führen zum Kursausschluss.

§ 16 Pflichten des Teilnehmers

(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich zur proaktiven Mitarbeit und ständigen Anwesenheit während der Ausbildung im Rahmen der Ausbildungszeit. Die Ausbildungsvorgaben gemäß Jägerprüfungsordnung müssen eingehalten werden. Die Nichteinhaltung kann zum Ausschluss der Prüfung führen.

(2) Der Teilnehmer hat alle erforderlichen Unterlagen (z. B. Prüfungsanmeldung, Einverständniserklärungen, Ausweis) fristgerecht vorzulegen und eigenständig für seine Prüfungsvorbereitung mit Unterstützung der Jagdschule Sorge zu tragen. Eine Teilnahme setzt physische und psychische Eignung voraus. Etwaige gesundheitliche Einschränkungen sind der Schule vor Kursbeginn mitzuteilen.

§ 17 Pflichten der Jagdschule

Die Jägerschule Wiesensteig verpflichtet sich, die Ausbildung praxisnah, fachlich fundiert und gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Die Schule stellt alle erforderlichen Lehrmaterialien und organisiert das Schießtraining sowie die Prüfungsanmeldung in Absprache mit der zuständigen Behörde. Änderungen im Ablauf (z. B. durch Wetter, Behörden oder sonstige) bleiben vorbehalten, werden jedoch transparent und frühzeitig kommuniziert. Die Jagdschule verpflichtet sich vorgegebene Prüfungs- & Kurstermine, sofern Änderungen durch höhere Gewalt nicht nötig sind, einzuhalten.

§ 18 Unterkunft

Teilnehmer bei welchen eine Unterkunft im Kursprogramm inkludiert ist haben keinen Anspruch auf Rückerstattungen oder Preisnachlässe, wenn sie die organisierte Unterkunft nicht nutzen möchten oder können.

§ 19 Datenschutz

(1) Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zweckgebunden nach den Vorgaben der DSGVO. Es gelten die Datenschutzinformationen auf der Webseite der Jagdschule.

§ 20 Vertragsänderungen und Kommunikation

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie der Lehrgangsbedingungen werden den Teilnehmern schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Mitteilung erfolgt mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten.

(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, Einwände innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich oder per E-Mail geltend zu machen. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die Änderungen als angenommen.

§ 21 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 22 Geltung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit dem 25. Oktober 2025 in Kraft.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt dieser Belehrung. Um die Widerrufsfrist einzuhalten, reicht es aus, wenn Sie den Widerruf vor Ablauf der Frist absenden.

Der Widerruf ist zu richten an:

Jagd- & Naturschulzentrum Wiesensteig
Schöntalweg 99
73349 Wiesensteig
E-Mail: info@jaegerschule.com

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren, und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.

Für die Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Sie können die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigen könnte.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllt werden.

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Jagdschule Wiesensteig mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat oder Sie dies selbst veranlasst haben (z. B. durch Teilnahme am Unterricht).

Ihre Jagdschule Pohl in Wiesensteig
Ende der Widerrufsbelehrung

Nutzungsbedingungen für das Online-Lernprogramm

§ 1 Anerkennung der Nutzungsbedingungen

Mit Erhalt der Zugangsdaten erkennt der Teilnehmer diese Nutzungsbedingungen verbindlich an. Die Nutzung des Online-Lernsystems ermöglicht dem Teilnehmer, theoretische Inhalte der Jagdausbildung zeit- und ortsunabhängig im Homeoffice zu bearbeiten. Für Internetzugang, Hard- und Software ist der Teilnehmer eigenverantwortlich.

§ 2 Anforderungen und Anrechnung von Schulungsanteilen

Eine Anrechnung im Rahmen verkürzter Ausbildungsformate erfolgt nur, wenn alle Vorgaben der Jagdschule vollständig erfüllt sind. Bei Nichterfüllung besteht kein Anspruch auf Prüfungszulassung – bis die fehlenden Online-Leistungen ordnungsgemäß nachgeholt wurden.

§ 3 Protokollierung von Lernfortschritten

Die Lernfortschritte werden automatisch dokumentiert und stehen der Jagdschule zur Einsicht zur Verfügung. Diese Nachweise sind Bestandteil der Ausbildungsakte und Grundlage für die Prüfungszulassung. Voraussetzung für die Prüfung ist der vollständige Abschluss aller Online-Lerneinheiten gemäß Ausbildungsplan.

§ 4 Wissensüberprüfung und Eingangstests

Zur Überprüfung der Online-Leistungen findet ein Eingangstest in Präsenz statt. Dieser Test basiert auf den Online-Inhalten und ist verpflichtend für die weitere Teilnahme am Kurs.

§ 5 Nutzerkonto und Datenschutz

Der Zugang ist personengebunden und darf nicht weitergegeben werden. Das Passwort ist nach dem ersten Login zu ändern. Nach Kursabschluss oder bei Abbruch wird das Nutzerkonto mit sämtlichen personenbezogenen Daten gelöscht. Bei Nichtbestehen kann ein erneuter Zugang beantragt werden, sofern eine verbindliche Anmeldung zur nächsten Prüfung erfolgt. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO. Details siehe Datenschutzerklärung.

§ 6 Urheber- und Schutzrechte

Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Die eingeräumten Nutzungsrechte sind nicht übertragbar. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung – auch unentgeltlich – ist untersagt. Die Nutzung von Marken, Logos oder Schulungsinhalten bedarf der schriftlichen Zustimmung der Jagdschule.

§ 7 Verstöße und Sanktionen

Bei Verstößen gegen § 5 oder § 6 kann der Zugang sofort gesperrt werden. In schweren Fällen behält sich die Jagdschule eine außerordentliche Kündigung des Ausbildungsvertrags vor. Schadensersatzforderungen und rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

§ 8 Verfügbarkeit und Wartung

Die Jagdschule strebt eine hohe Verfügbarkeit an, übernimmt jedoch keine Garantie für ununterbrochenen Zugang. Geplante Wartungsarbeiten (meist zwischen 6:00 und 8:00 Uhr) sowie unvorhersehbare Störungen können zu Einschränkungen führen.

§ 9 Änderungen an Plattform und Bedingungen

Die Jagdschule behält sich technische und inhaltliche Anpassungen der Plattform vor. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

§ 10 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.